Pressemitteilung vom 09.04.2021
Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
Inzidenzabhängige Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige vom 09.04.2021, Az. 56-5304.7
Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
Inzidenzabhängige Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige vom 09.04.2021, Az. 56-5304.7
Aufgrund § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 25. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 224) geändert worden ist, macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bekannt:
- Am 09.04.2021 beträgt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl[1] an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert 74,3.
- Damit treten unter anderem folgende Regelungen in Kraft:
a. Schulen
Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
b. agesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dürfen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. - Diese Bekanntmachung tritt am 12.04.2021 in Kraft und mit Ablauf des 18.04.2021 außer Kraft.
Hinweise:
Die in dieser Bekanntmachung genannten Regelungen gelten für die Woche vom 12.04.2021 bis zum Ablauf des 18.04.2021, auch wenn im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die 7-Tage-Inzidenz innerhalb dieser Woche den Wert 50 unterschreitet oder den Wert 100 überschreitet.
[1] maßgeblich für den Inzidenzwert sind die tagesaktuellen Fallzahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) (abrufbar unter http://corona.rki.de)