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Pressemitteilung vom 08.06.2021

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV)

Bekanntmachung über die Höhe des 7-Tage-Inzidenz-Wertes der COVID-19 Fälle für den Landkreis Neumarkt. i. d. OPf. vom 08.06.2021, Az. 56-5304.8

Aufgrund von § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 382, BayRS 2126-1-17-G), macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. folgendes bekannt:

  1. Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (04.06.2021: 32,0; 05.06.2021: 32,0; 06.06.2021: 29,7; 07.06.2021: 32,7: 08.06.2021: 22,3) unterschritten.
  2. Im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. gelten deshalb ab Donnerstag, den 10.06.2021, zusätzlich die Regelungen der 13. BayIfSMV., die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass eine 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten wird. Dies gilt solange, bis sich nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 der 13. BayIfSMV eine Änderung der maßgeblichen Inzidenz ergibt.

Hinweis:

Für den vollständigen Verordnungstext wird verwiesen auf die konsolidierte Lesefassung der 13. BayIfSMV.

(https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/384/baymbl-2021-384.pdf)