Pressemitteilung vom 08.06.2021
Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV)
Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV)
Bekanntmachung über die Höhe des 7-Tage-Inzidenz-Wertes der COVID-19 Fälle für den Landkreis Neumarkt. i. d. OPf. vom 08.06.2021, Az. 56-5304.8
Aufgrund von § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 382, BayRS 2126-1-17-G), macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. folgendes bekannt:
- Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (04.06.2021: 32,0; 05.06.2021: 32,0; 06.06.2021: 29,7; 07.06.2021: 32,7: 08.06.2021: 22,3) unterschritten.
- Im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. gelten deshalb ab Donnerstag, den 10.06.2021, zusätzlich die Regelungen der 13. BayIfSMV., die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass eine 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten wird. Dies gilt solange, bis sich nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 der 13. BayIfSMV eine Änderung der maßgeblichen Inzidenz ergibt.
Hinweis:
Für den vollständigen Verordnungstext wird verwiesen auf die konsolidierte Lesefassung der 13. BayIfSMV.
(https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/384/baymbl-2021-384.pdf)