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Pressemitteilung vom 01.04.2021

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
Inzidenzabhängige Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige vom 01.04.2021

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)
Inzidenzabhängige Öffnung von Schulen und von Tagesbetreuungsangeboten für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige vom 01.04.2021

Aufgrund § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die durch §§ 1 und 2 der Verordnung vom 25. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 224) geändert worden ist, macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bekannt:

  1. Am 01.04.2021 beträgt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Zahl[1] an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert 148,6.
     
  2. Damit treten folgende Regelungen in Kraft:
    Schulen
    • Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 findetin der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und
    • an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt.
        
    Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
    Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
      
  3. Diese Bekanntmachung tritt am 05.04.2021 in Kraft und mit Ablauf des 11.04.2021 außer Kraft.

Hinweise:

Die in dieser Bekanntmachung genannten Regelungen gelten für die Woche vom 05.04.2021 bis zum Ablauf des 11.04.2021, auch wenn im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die 7-Tage-Inzidenz innerhalb dieser Woche den Wert 100 unterschreitet. 


[1] maßgeblich für den Inzidenzwert sind die tagesaktuellen Fallzahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) (abrufbar unter http://corona.rki.de)