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Pressemiteilung vom 16.06.2021

Digitaler Impfnachweis

Wo und wie ist der Eintrag möglich?

Inzwischen sind gut 44 % aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. mindestens einmal geimpft. Mehr als 27 % haben bereits den vollen Impfschutz.

Jeder, der vollständig geimpft ist, kann sich dies in Apotheken digital bestätigen lassen. Dafür ist der Impfnachweis und der Personalausweis vorzulegen. Von der Apotheke erhalten die vollständig Geimpften einen QR-Code, den man mit dem Handy einscannen und danach in der Corona-Warn-App oder der CovPass-App abspeichern kann. Unter www.mein-apothekenmanager.de sind die Apotheken zu finden, die einen digitalen Impfnachweis ausstellen.

Am Impfzentrum in Loderbach werden bereits seit Donnerstag letzter Woche digitale Impfnachweise erstellt. Vollständig Geimpfte bekommen seitdem einen QR-Code als Bestandteil ihrer Impfdokumentation mit.

Für alle, die vor dem 10. Juni ihre Zweitimpfung im Impfzentrum erhalten haben, wird derzeit an einem Verfahren gearbeitet, das es erlaubt, online oder per Telefon die digitalen Zertifikate per Post oder E-Mail zu erhalten. Dieses Verfahren wird derzeit programmiert und soll bis spätestens Mitte Juli einsatzbereit sein. Natürlich kann dieser Personenkreis aber auch bereits jetzt die Möglichkeit nutzen, sich bei einer Apotheke einen digitalen Impfnachweis abzuholen.

Weiterhin kann man natürlich die Impfung mit dem Impfausweis nachweisen. Der digitale Nachweis ist ein zusätzliches Angebot.