Kostenfreiheit des Schulweges - Familienbelastungsgrenze abgesenkt
Antrag bis spätestens 31.10. stellen
Pressmitteilung vom 11.10.2024
Antrag bis spätestens 31.10. stellen!
Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Familienbelastungsgrenze für die Schulwegkosten ab der 11. Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2023/24 von 490,00 Euro auf 320,00 Euro abgesenkt worden ist. Somit können alle Eltern, die für Ihr Kind für den mehr als 3 km langen Schulweg Fahrkarten gekauft haben, einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Da die Eigenbeteiligungsgrenze 320,00 Euro beträgt, werden beim Nutzen des 365,00-Euro-Ticket somit mindestens 45,00 Euro erstattet werden können. Der Antrag muss bis spätestens 31.10.2024 im Landratsamt eingegangen sein. Bei später eingehenden Anträgen ist eine Kostenerstattung nicht mehr möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-neumarkt.de, per Telefon: 09181 470-1214, bzw. -1173 oder per E-Mail: