Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen im Landkreis Neu-markt i.d.OPf.
In der Stadt Neumarkt wurde in einem Imkerbetrieb die anzeigepflichtige Tierseuche “Amerikanische Faulbrut der Bienen“ durch das Veterinäramt amtlich festgestellt. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Pressemitteilung vom 02.08.2023
In der Stadt Neumarkt wurde in einem Imkerbetrieb die anzeigepflichtige Tierseuche “Amerikanische Faulbrut der Bienen“ durch das Veterinäramt amtlich festgestellt. Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Um die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurde ein Sperrbezirk um den Ausbruchsort in Neumarkt festgelegt, innerhalb dessen weitere Vorkehrungen durch die Imker zu treffen sind. Diese Vorkehrungen sind in der Allgemeinverfügung enthalten, die mit dem Lageplan des Sperrbezirkes auf der Homepage des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. (www.landkreis-neumarkt.de) veröffentlicht sind.