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Beantragung Kleiner Waffenschein (für PTB-gekennzeichnete Waffen):

Lesen Sie das Merkblatt bitte vor der Beantragung durch. Im Internet kursieren einige Falschinformationen zum Kleinen Waffenschein.

Sie finden das Merkblatt zum Kleinen Waffenschein unter folgendem Link:

Kleiner Waffenschein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) - Merkblatt - Landkreis Neumarkt i.d.OPf: Landratsamt Kreisverwaltung Behörde (landkreis-neumarkt.de)

Lesen Sie das Merkblatt bitte vor der Beantragung durch. Im Internet kursieren einige Falschinformationen zum Kleinen Waffenschein.

Im Internet werden immer wieder Anträge zum kostenpflichtigen Herunterladen angeboten.

Verwenden Sie den Antrag und das Merkblatt von der Seite des Landratsamt Neumarkt i.d.OPf..

Diese Antragsformulare auf unserer Seite sind kostenlos. Kosten entstehen erst bei der Ausstellung oder wenn ein Ablehnungsbescheid angefordert wird.

Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:

Kleiner Waffenschein zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) - Antrag - Landkreis Neumarkt i.d.OPf: Landratsamt Kreisverwaltung Behörde (landkreis-neumarkt.de)

Wenn Sie nach Durchlesen des Merkblattes den Kleinen Waffenschein beantragen möchten, füllen Sie den Antrag bis zur ersten Unterschrift aus und lassen Sie uns diesen zukommen.

Entweder postalisch an:

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

-Waffenrecht-

Nürnberger Straße 1

92318 Neumarkt i.d.OPf. 

 oder

 per Einwurf in den Hausbriefkasten neben dem Haupteingang in der Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf..

Beim Einwurf genügt es, wenn Sie

„z.H. Herr Rieger“ oder „Waffenrecht“ auf dem Umschlag schreiben.