Bald Online-Lebensmittelbelehrung am Gesundheitsamt Neumarkt verfügbar
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können ab 11.03.2025 im Rahmen eines Online-Verfahrens die Erstbelehrung durchführen
Pressemitteilung vom 26.02.2025
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises können ab 11.03.2025 im Rahmen eines Online-Verfahrens die Erstbelehrung durchführen
Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.
Die Erstbelehrung können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ab 11.03.2025 nun auch bequem und jederzeit z. B. im Betrieb oder von Zuhause aus im Rahmen eines Online-Verfahrens durchführen. Es stehen dabei mehrere Sprachen zur Auswahl; der Zeitaufwand beträgt ca. 25 Minuten. Für die Nutzung des Online-Verfahrens werden ein PC, Notebook, Tablet oder Smartphone sowie eine stabile Internetverbindung benötigt. Die Kosten für die Online-Belehrung betragen 28 Euro. Wichtig: Vorerst kann die Bezahlung der Gebühr ausschließlich über eine gültige Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD) abgewickelt werden. Nach erfolgreicher Bezahlung wird direkt eine Bescheinigung über die absolvierte Erstbelehrung als PDF erstellt und kann als „Sofort-Download“ heruntergeladen bzw. archiviert werden.
Neben der Möglichkeit der Online-Belehrung werden auch weiterhin Termine für Erstbelehrungen in Präsenzveranstaltungen vor Ort am Gesundheitsamt angeboten.
Weitere Informationen zur Thematik bzw. zum genauen Ablauf der Online-Belehrung können auf der Internetpräsenz des Landratsamts abgerufen werden. Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts für Fragen über das Kontaktformular des Landratsamts, die Emailadresse des Gesundheitsamts oder telefonisch unter 09181 / 470 1512 gerne zur Verfügung.