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Aktuell hohes Risiko bei Geflügelpest

Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat am 17.02.2025 eine aktuelle Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern veröffentlicht in der das Eintragsrisiko von Geflügelpest in bayerische Betriebe als hoch eingestuft wird.

Pressemitteilung vom 18.02.2025

Das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat am 17.02.2025 eine aktuelle Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern veröffentlicht in der das Eintragsrisiko von Geflügelpest in bayerische Betriebe als hoch eingestuft wird.

Demnach werden aktuell in Bayern zunehmende Zahlen an Geflügelpestausbrüchen bei Wildvögeln und auch bei Hausgeflügel in Europa beobachtet. Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) kommt es seit Oktober 2024 täglich zu Meldungen von HPAIV H5-Ausbrüchen. Hochpathogenes aviäres Influenzavirus (HPAIV) wird in Deutschland vermehrt bei Wildvögeln nachgewiesen (seit Anfang Oktober 240 Fälle). In Bayern wurden bisher 72 HPAIV-Nachweise bei verendeten Wildvögeln festgestellt, davon 47 Fälle allein Ende Januar/Anfang Februar in Mittelfranken. Bei den betroffenen Wildvogelarten handelt es sich zumeist um Wildgänse oder Schwäne. Seit Oktober 2024 waren in Deutschland 36 Vogelhaltungen betroffen, davon 8 Geflügelhaltungen in Bayern. HPAI-Ausbrüche gab es auch im Zoo Augsburg sowie in Einrichtungen des Tiergarten Nürnberg.

Die aktuellen Fälle zeigen klar, dass HPAIV in Bayern großflächig bei Wildvögeln vorhanden ist. Damit steigt auch das Risiko der Einschleppung in Vogel- und Geflügelhaltungen. Um die Hausgeflügelbestände vor einem HPAIV-Eintrag zu schützen, sind die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen.

Tierhalter werden hiermit aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten und im Falle eines Seuchenverdachts das Veterinäramt zu informieren.

Geflügelhalter können z. B. mit Hilfe der sog. AI-Risikoampel der Universität Vechta das individuelle Risiko für einen Eintrag von Geflügelpest in den eigenen Tierbestand einschätzen und Optimierungsempfehlungen erhalten (https://risikoampel.uni-vechta.de/). Weiterführende Informationen können unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/ abgefragt werden.