Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Ab dem 01.09.2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten, Daueraufenthaltskarten und Ausweisersatzdokumente werden ab diesem Tag nicht mehr wie bisher als Klebeetikett oder in Papierform, sondern als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erstellt. Der eAT besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem unter anderem auch biometrische Merkmale des Inhabers (Lichtbild und ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke) gespeichert sind.
Nähere Informationen dazu finden Sie in Kurzform
im Informationsblatt "Der elektronische Aufenthaltstitel eAT)" (PDF)
und ausführlich und in verschiedenen Sprachen
im Informationsportal des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de/eaufenthaltstitel
Der eAT wird zwar bei der Ausländerbehörde beantragt. Die Ausländerbehörde muss den eAT jedoch bei der Bundesdruckerei in Berlin herstellen lassen, bevor er dann von der Ausländerbehörde ausgehändigt werden kann. Zwischen Antragstellung und Aushändigung des eAT muss daher in jedem Fall mit einer mehrwöchigen Wartezeit gerechnet werden.
Bitte beachten Sie daher:
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines eAT deshalb nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist!
Hinweis
Eine Umschreibung noch gültiger Aufenthaltstitel ist nicht erforderlich!
Die bisher als Klebetikett in den Reisepässen enthaltenen Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zu dem darin enthaltenen Gültigkeitsdatum, längstens jedoch bis zum 31.08.2021.