Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.
Man unterscheidet zwischen Anspruchseinbürgerung (§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz/StAG) und Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG bzw. § 9 StAG).
Dort finden Sie unter der Überschrift „Online-Verfahren“ jeweils auch einen sogenannten “Quick-Check“. Dabei können Sie sich unverbindlich informieren und prüfen, ob Sie die wesentlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen würden.
Quick-Check allgemein:
Einbürgerung - Quick-Check - BayernPortal (freistaat.bayern)
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Bundesregierung — Einbürgerung in Deutschland (xn--einbrgerung-whb.de)
Soweit Sie konkret an einer Einbürgerung interessiert sind, bitten wir Sie, vor einer Kontaktaufnahme mit uns auf jeden Fall zunächst den Quick-Check durchzuführen.
Sollte das Ergebnis Ihres Quick-Check positiv sein können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren. Geben Sie dabei bitte immer Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und eine verlässliche Telefonverbindung, unter der Sie erreichbar sind, mit an.
Kontaktaufnahme: einbuergerung@landkreis-neumarkt.de
Wir werden uns nach Erhalt Ihrer E-Mail auf jeden Fall bei Ihnen melden, bitten aber um Ihr Verständnis, dass dies aufgrund der Vielzahl der eingehenden E-Mails einige Zeit dauern kann. Die zahlreichen E-Mail-Anfragen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs beantwortet. Deshalb bitten wir auch von Nachfragen zu Ihrer E-Mail vor einer Kontaktierung durch uns abzusehen.
Bedingt durch die derzeitige Abarbeitung von Rückständen ist die Einbürgerungsbehörde aktuell nur eingeschränkt telefonisch erreichbar.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen und Antragstellungen kommt es derzeit leider zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer. Von Sachstandsanfragen bitten wir deshalb höflichst Abstand zu nehmen, da diese nur zu einer weiteren Verzögerung in der Bearbeitung führen würden.
Wir danken für Ihr Verständnis.