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Brexit - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit): Informationen zum Aufenthaltsrecht

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Seit diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr und ohne Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen.

Das am 1. Februar 2020 in Kraft getretene Austrittskommen sieht im Anschluss an den Austritt eine Übergangsphase vor, die noch bis zum 31. Dezember 2020 läuft. In dieser Phase wird das Vereinigte Königreich weiterhin wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Auch EU-Recht bleibt grundsätzlich anwendbar, insbesondere die Freizügigkeitsregeln der EU gelten fort. Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können sich daher grundsätzlich während des Übergangszeitraums weiterhin in Deutschland sowie der gesamten EU frei bewegen und aufhalten.

Nach dem Ablauf des Übergangszeitraums erhalten die zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 im Bundesgebiet aufhältigen freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen sowie ihre Familienangehörigen eine der bisherigen ähnliche Rechtsstellung, die mittels eines Aufenthaltsdokuments bescheinigt werden wird.

Detaillierte Informationen zum Aufenthalt britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen in Deutschland ab dem 1. Januar 2021 finden Sie unter