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Blaue Karte EU

In Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen, diesen attraktiv auszugestalten und so die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern und zu fördern, wurde mit der „Blauen Karte EU“ ein neuer Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau und einem bestimmten Mindestgehalt in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.


Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um eine bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzungen für die Erteilung sind:

  • deutscher oder anerkannter ausländischer oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss, 
  • Vorlage eines Arbeitsvertrages oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebotes, 
  • grundsätzlich Nachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts

 

Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Flyer Blaue Karte EU (PDF)

 

Blaue Karte EU

 

Zum Online-Verfahren
Blaue Karte EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung