Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Ausland erworbener Berufsabschluss auch in Deutschland Gültigkeit besitzt und auch für die Ausübung dieses Berufs auf dem deutschen Arbeitsmarkt Gültigkeit besitzt, muss durch die für die Anerkennung des jeweiligen ausländischen Berufsabschlusses zuständige Stelle geprüft und entschieden werden.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sieim Internet unter
http://www.anerkennung-in-deutschland.de
Flyer zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (PDF)
Hilfen und Informationen zu Anerkennung und Anerkennungsverfahren sowie zur Sprachförderung finden sie im Internet auch beim IQ-Netzwerk Integration durch Qualifizierung:
Anerkennungsberatung in Bayern: Flyer (PDF)
Zusatzinformation für Flüchtlinge: Flyer (PDF)
Informationen zum Thema finden Sie darüber hinaus auch im Portal der IHK FOSA (Foreign Skills Approval), dem bundesweiten Kompetenzzentrum der deutschen Industrie- und Handelskammern für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse unter