Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
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Zuständig für die Beantragung bzw. Entscheidung über die Unterbringung von psychisch Kranken oder in Folge Sucht gestörten Personen, die die öffentl. Sicherheit und Ordnung gefährden (Selbst- und/oder Fremdgefährdung).