Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Das Landratsamt ist zur Entgegennahme von Geld- und Sachspenden berechtigt. Die Verwendung dieser Spenden unterliegt jedoch bestimmten Zwecken, die als besonders förderungswürdig i.S.d. Einkommensteuergesetz anerkannt sein müssen.
Als Beispiele sind hier zu nennen soziale Zwecke, Volks- und Berufsbildung, Naturschutz, Sport, Schulen, Gesundheit usw.