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Sozialwohnungen im Landkreis (außerhalb Stadt NM)

Vermittlung von öffentlich geförderten Wohnungen an Berechtigte und Erteilung des für den Bezug der Sozialwohnung erforderlichen Wohnberechtigungs-scheines bei Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen.

Für Wohnungen im Stadtgebiet Neumarkt i.d.OPf. wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Formular: https://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php