Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Das im Besitz des Schuldners befindliche bewegliche Vermögen kann durch den Gerichtsvollzieher in Gewahrsam genommen werden (gepfändet).
Auch unbewegliches Vermögen unterliegt der Pfändung (z.B. Bankkonten, Löhne, Einkommensteuer usw.)