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Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen für Bildung.

Leistungen zur Teilhabe (Teilhabepaket) im Bereich Kultur, Sport und Freizeit werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezahlt, auch wenn Jugendliche eine Ausbildungsvergütung bekommen..

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen (Mittagessen, Lernförderung, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,  Ausflüge, Schülerbeförderung, Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten)

Anträge können per Telefon bzw. per E-Mail angefordert werden.: Kontakt