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Allgemeine Hinweise zum Katastrophenschutz

Wer sind die Katastrophenschutzbehörden im Land?

Katastrophenschutzbehörden sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden - also die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden -, die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Wie ist der Katastrophenschutz organisiert?

Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf. Darüber hinaus sind alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern, die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke, die sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege zur Katastrophenhilfe verpflichtet.

Wie funktioniert die Einsatzleitung und Führung im Katastrophenschutz?

Die Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes stellt das Vorliegen und auch das Ende einer Katastrophe fest. Nach Feststellung des Katastrophenfalls leitet sie den Einsatz und stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Sie hat hierzu ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften und beteiligten Behörden der gleichen oder einer niedrigeren Stufe.
Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Schadensort gibt es eine Örtlichen Einsatzleitung. Diese leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen.

Was sind die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden?

Vorbereitende Maßnahmen
PlanungenAlarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
Allgemeine Katastrophenschutzplanung
Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial
RegelungenRegelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
Aus- und Fortbildung
Übungen
Einsatzleitung im Katastrophenfall
Gesamt-Einsatzleitung
Koordination aller Einsatzmaßnahmen, Einsatzkräfte und beteiligten Behörden
Anforderung externer Ressourcen oder Einsatzkräfte

Rechtsgrundlagen:
Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)