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Landschaftspflege- und Naturparkt-Richtlinie

Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur sowie der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.


Maßnahmen

Im Rahmen der LNPR werden insbesondere gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume gefördert, insbesondere

  • Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen und zum Aufbau eines europäischen und landesweiten Biotopverbundsystems.
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) einschließlich spezieller Artenhilfsmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten.
  • Maßnahmen der naturbetonten Erholung sowie Besucherlenkung innerhalb und außerhalb von Naturparken sowie Förderung von Naturparkrangern.

                                           Über LNPR geförderte Mahdgutübertragung zur Aufwertung einer Wiese
                                                         ©Leonie Martinuzzo

 Antragsberechtigte:

  • Verbände wie z.B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine
  • Kommunen
  • Privatpersonen

 

Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht.