Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
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D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
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Der Europäische Biber (Castor fiber) ist eine charakteristische Art der Auen, wo er sich durch seine Dammbauten seinen Lebensraum gestaltet. Seit 15 Mio. Jahren in Europa heimisch, wurde der Biber im neunzehnten Jahrhundert in Bayern ausgerottet. Vor ca. 50 Jahren wurde er mit Zustimmung des Landwirtschaftsministeriums an verschiedenen Orten wieder angesiedelt, wo sich mittlerweile einem Bestand von mehr als 20.000 Tieren entwickelt hat. Neben positiven Effekten auf den Naturhaushalt wie Wasserrückhaltung und Schaffung neuer Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten sorgen die Biber zunehmend für Konflikte vor allem in der Land-, Forst- und Teichwirtschaft.
© Hubert Schraml
Rechtlicher Hintergrund
Der Biber ist im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aufgeführt und gilt deshalb europaweit als besonders und streng geschützt. Es ist verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten ebenso wie ihn während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten erheblich zu stören und seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten sind eventuell im Einzelfall möglich, wenn dies zur Abwendung erheblicher Schäden führt oder die Durchführung der Vorschriften zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist das Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde).
Konflikte und Ausgleich von Schäden
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und insbesondere der Teichwirtschaft führen seine Aktivitäten oft zu erheblichen Problemen und wirtschaftlichen Schäden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Schäden, die durch die Tätigkeit des Bibers verursacht werden, finanziell ausgeglichen werden. Damit soll der Bestand des Bibers in Bayern gesichert und gleichzeitig die Akzeptanz für den Biber in der Gesellschaft erhöht werden. Es handelt sich hierbei um freiwillige staatliche Leistungen und eine Voraussetzung ist, dass der Schaden umgehend, spätestens innerhalb einer Woche nach Entdeckung, der Unteren Naturschutzbehörde oder dem zuständigen Biberberater gemeldet wird. Dort erhalten Sie dann die erforderlichen Meldeformulare.
Ansprechpartner
Unsere Bibermanagerin Hanna Stigler und die zuständigen ehrenamtlichen Biberberater stehen als Ansprechpartner bei Problemen mit Bibern zur Verfügung. Sie beraten und unterstützen, insbesondere bei Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Baumsicherungen, Verfüllen von Einbrüchen, Anbringen von Elektrozäunen, Sicherung von Teichanlagen usw.
Kontakt Bibermanagerin:
Hanna Stigler
Tel.Nr.: 09181 470 - 1186
Kontakt
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