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Für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten, können Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt werden. Der Unterhaltsvorschuss wird unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

Buchstabenaufteilung für UVG

A – Dm:Lobinger Gabriele
Den – Heq:Wimmer Lea
Her – Kn:Rupp Martina
Ko – Pe:Schlötterer Dennis
Pf – Z:Meier Annemarie