Landkreis Neumarkt
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Die Schuleingangsuntersuchung in Bayern ist die einzige Möglichkeit, den Gesundheitszustand eines ganzen Jahrgangs von Kindern zu erfassen. Nach Art. 80 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sollen Gesundheit und Entwicklungsstand eines Kindes im Hinblick auf den Schulbeginn beurteilt werden. Ziel ist es, gesundheitliche Störungen zu erkennen, Eltern zu beraten und eventuell notwendige Behandlungen oder Fördermaßnahmen einzuleiten.
Die erhobenen Daten werden zur epidemiologischen Auswertung verwendet mit dem Ziel, aus dem Ergebnis Folgerungen für den individuellen Förderbedarf von Kindern, aber auch für die Entwicklung gesundheitspolitischer Konzepte zur Prävention und Gesundheitsförderung abzuleiten.
Von Interesse ist vor allem die Identifikation bestimmter Risikogruppen, um zielgerichtete Interventionsmaßnahmen bereits im Vorschulalter einleiten zu können.
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