Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
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Bei länger dauernden Beeinträchtigungen der Gesundheit ergeben sich für Kinder und Jugendliche unter Umständen Einschränkungen der Belastbarkeit im Schulsport. Die Teilnahme am Schulsport fällt unter die Schulpflicht. Eine Freistellung bedarf deshalb einer besonderen Begründung.
Nach Vorlage eines fachärztlichen Attestes erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung, wobei Umfang und Dauer der Befreiung vom Schulsport festgelegt werden.
In vielen Fällen wird eine schrittweise Wiedereingliederung medizinisch vertreten. Bei speziellen Krankheitsbildern oder nach Verletzungen ist nicht nur eine befristete Freistellung angezeigt, sondern eine, die sich speziell auf bestimmte Belastungsformen bezieht. Bei chronischen Krankheiten wie z.B. dem Asthma bronchiale kann es darum gehen, unter Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte (Kenntnis von Auslösern wie z.B. Allergene; Bewertung der aktuellen therapeutischen Situation) zu beschreiben, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme am Sportunterricht möglich ist.
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