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Hörscreening

Ein Screening ist eine Untersuchung, die möglichst an allen Menschen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe durchgeführt wird. Beim Neugeborenen-Hörscreening werden vom Gesundheitsamt die Daten der Kliniken und Ärzte mit den Standesämtern abgeglichen, um wirklich alle Kinder zu erreichen. Ein bis zwei von tausen Neugeborenen haben ersten Hörschäden. Schwerhörigkeit ist die häufigste angeborene Gesundheitsstörung.

Bereits am 1. Tag nach der Geburt können die Babys - auf Wunsch auch im Beisein der Eltern - einem Hörtest unterzogen werden. Die Untersuchung ist nicht verpflichtend, allen Eltern werden jedoch Beratungen angeboten.

Hier arbeiten die Gesundheitsämter, Kliniken und Kinderärzte zusammen. Das Screening wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim getragen. 

Ansprechpartner:

Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf.
Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel.: 09181 470-1505
Fax: 09181 470-1500
E-Mail: Kontakt