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Online-Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG

 

Bevor Sie den Link zur Weiterleitung zur Online-Infektionsschutzbelehrung nutzen, prüfen Sie bitte folgende wichtige Hinweise und Erläuterungen:

Damit das Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf. eine Infektionsschutzbelehrung durchführen darf, muss eine der folgenden Voraussetzungen zur örtlichen Zuständigkeit vorliegen:

  1.  Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. oder
  2. Sie haben eine Arbeitsstelle im Landkreis Neumarkt i.d.OPf., für die Sie eine Infektionsschutzbelehrung benötigenoder
  3. Sie planen eine Arbeitsstelle im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. anzunehmen, für die Sie eine Infektionsschutzbelehrung benötigen.

Nach erfolgreichem Durchlaufen der Online-Infektionsschutzbelehrung werden Sie zur Zahlung per Kreditkarte aufgefordert.

Ihre Bescheinigung der Belehrung steht Ihnen erst nach erfolgreich durchgeführter Bezahlung zum Sofort-Download zur Verfügung.

Sollten Sie die Belehrung durchlaufen haben, den Zahlvorgang wegen fehlender oder unpassender Kreditkarte jedoch nicht durchführen oder abschließen können, müssen Sie die Belehrung entweder erneut durchführen, sobald Ihnen eine passende Kreditkarte zur Verfügung steht oder sich einen Termin bei uns im Gesundheitsamt Neumarkt i.d.OPf. für eine erneute Vor-Ort-Infektionsschutzbelehrung vereinbaren.

Mit Nutzung des folgenden Links zur Weiterleitung zur Online-Infektionsschutzbelehrung bestätigen Sie, dass die oben genannten Hinweise zur Zuständigkeit des Gesundheitsamtes Neumarkt i.d.OPf. auf Sie zutreffen und dass Ihnen eine Kreditkarte (VISA oder Mastercard) zur Bezahlung zur Verfügung steht.

Weiterleitung zum Online-Verfahren