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Corona-Virus – Das gilt in Bayern

Das gilt in Bayern - Gültige Rechtsgrundlagen

Aktuelle Informationen aus dem Bayerischen Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege

Aktuell gültige Rechtsgrundlagen Bayerisches Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege

Corona-Ampel Bayern

Informationen bei einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus dem Ausland

Die bundeseinheitliche geltende Regelung der Cororna-Einreiseverordnung ist in Kraft getreten:
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)

Die notwendigen Nachweise (Corona-Test-, Genesenen- oder Impfnachweise) für die Einreise nach Deutschland können Sie über das Einreiseportal : https://www.einreiseanmeldung.de an uns übermitteln. Bitte verwenden Sie nur im Fall eines technischen Problems mit dem Portal unsere E-Mail-Adresse: negativtest@landkreis-neumarkt.de.