Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Die bundeseinheitliche geltende Regelung der Cororna-Einreiseverordnung ist in Kraft getreten:
Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Die notwendigen Nachweise (Corona-Test-, Genesenen- oder Impfnachweise) für die Einreise nach Deutschland können Sie über das Einreiseportal : https://www.einreiseanmeldung.de an uns übermitteln. Bitte verwenden Sie nur im Fall eines technischen Problems mit dem Portal unsere E-Mail-Adresse: negativtest@landkreis-neumarkt.de.
So erkennen Sie, ob Sie sich mit COVID-19 angesteckt haben! Was ist zu tun?
Die 10 wichtigsten Hygienetipps
Richtiges Händewaschen
Verhaltensregeln und -empfehlungen
https://www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache/
Häufig gestellte Fragen zu SARS-CoV-2 in Deutscher Gebärdensprache
Infektionsmonitor Bayern - aktuelle Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums
Antworten des Robert Koch Instituts (RKI) auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schulen – Fragen und Antworten des Kultusministeriums
Flussschema zur Verdachtsabklärung des Robert Koch Instituts
Entsorgung von eventuell mit dem Corona-Virus kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten
Bei Fragen zu Abfällen, bei denen eine Kontamination mit dem Corona-Virus nicht ausgeschlossen werden kann: