Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Für benachbarte Grundstücke oder für mehrere Haushalte und/ oder Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen als priv. Haushaltungen möglich. Genehmigungspflichtige Nutzungsart Infoblatt/ Antrag anfordern!
Die gemeinsame Nutzung einer Restmülltonne muss im Landratsamt beantragt werden. Die gemeinsame Nutzung einer Restmülltonne ist nur bei unmittelbar benachbarten Grundstücken möglich.