Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
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Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Entsorgung umfaßt die Verwertung (z.B. thermische Behandlung) und die Beseitigung (Deponien). Zur Gewährleistung einer geordneten Entsorgung sind gesetzliche Vorschriften einzuhalten und zu überprüfen.