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Mietzuschuss / Lastenzuschuss

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen als Zuschuss zur Miete oder zur Belastung für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Es wird unterschieden zwischen Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum bzw. Heimbewohner und Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens sowie
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Formblatt-Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die Anträge erhalten Sie im Landratsamt in der Wohngeldbehörde oder auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen der Wohngeldbehörde im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

Zuständigkeiten:
Buchstaben A - Ha: Frau Frank
Buchstaben Hb - M: Frau Meier (nur erreichbar Mo., Di., Do., Fr.)
Buchstaben N - Z: Herr Krekel