Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
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Maßnahmen zum Schutz vor belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Als Lärm wird unerwünschter, störender Schall bezeichnet.