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Heimaufsicht (FQA)

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) wird häufig auch noch als „Heimaufsicht“ bezeichnet.

Beratung und Aufsicht von

stationären Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen
stationäre Einrichtung für erwachsene Menschen mit Behinderung
ambulant betreute Wohngemeinschaften
betreute Wohngruppen
 

Die FQA überwacht bei unangemeldeten Besuchen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Im Mittelpunkt der Prüfungen steht dabei die Frage, ob die Bewohnerinnen und Bewohner gut versorgt, betreut und gepflegt werden.

Zuständigkeiten im Bereich

Hygiene (Frau Ellert, Frau Kaiser)
Medikamente (Herr Dr. Richter, Herr Dr. Damzog)
Pflege (Frau Laubert, Frau Polster)
Soziale Betreuung (Herr Römer, Frau Zölfl Setschödi)
 

Die FQA steht außerdem als Beschwerdestelle für alle Betroffenen zur Verfügung.
Zuständig dafür sind im Landratsamt:

Zuständigkeiten:
Frau Juraschek
Frau Fischer
Frau Neumeyer