Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Entziehung,Belastung,Beschränkung von Rechten an einem Grundstück,insbesond. des Eigentums,wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert u. der Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann.
So können Grundstücke enteignet werden, wenn die Fläche für den Bau wichtiger Infrastrukturen (Straßen, Eisenbahn, öffentliche Ver- und Entsorgung) benötigt wird.