Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Bescheinigung entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz über die Abgeschlossenheit einer Wohnung oder von nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z.B. Gewerberäume).
Die Bescheinigung wird auf Antrag (durch jedermann möglich, der ein berechtigtes Interesse an der Bescheinigung darlegen kann, z.B. Eigentümer, Käufer) erteilt.