Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Wenn Sie an Ihrem Baudenkmal Instandsetzungs- oder Änderungsmaßnahmen vornehmen wollen, brauchen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und/oder eine Baugenehmigung. Dies gilt für bauliche Maßnahmen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Neben der Bayerischen Bauordnung ist dabei grundsätzlich zu beachten: „Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann.“ (Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz)
Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme an die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. Ihrer Stadtverwaltung. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und fragen Sie nach, ob dafür eine Baugenehmigung oder eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Sie können gerne auch einen Gesprächstermin mit ihrer zuständigen Gebietsreferentin, Frau Kerstin Weiß, über die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. i.d.OPf. Herrn Gruber (Tel. 09181 470 194, email: gruber.thomas@landkreis-neumarkt.de), vereinbaren.