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Bauliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden

Worauf Bauherren achten sollten:

Wenn Sie an Ihrem Baudenkmal Instandsetzungs- oder Änderungsmaßnahmen vornehmen wollen, brauchen Sie eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und/oder eine Baugenehmigung. Dies gilt für bauliche Maßnahmen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich eines denkmalgeschützten Gebäudes.

Neben der Bayerischen Bauordnung ist dabei grundsätzlich zu beachten: „Wer Baudenkmäler beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen oder geschützte Ausstattungsstücke beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder aus einem Baudenkmal entfernen will, bedarf der Erlaubnis. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf Bestand oder Erscheinungsbild eines der Baudenkmäler auswirken kann.“ (Art. 6 Bayerisches Denkmalschutzgesetz)

Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme an die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landratsamtes bzw. Ihrer Stadtverwaltung. Beschreiben Sie Ihr Vorhaben und fragen Sie nach, ob dafür eine Baugenehmigung oder eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Sie können gerne auch einen Gesprächstermin mit ihrer zuständigen Gebietsreferentin, Frau Kerstin Weiß, über die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. i.d.OPf. Herrn Gruber (Tel. 09181 470 194, email: gruber.thomas@landkreis-neumarkt.de), vereinbaren.

Checkliste – Schritt für Schritt

  1. Definieren Sie Ihre Ziele. Was möchten Sie verändern? Versuchen Sie so präzise wie möglich zu formulieren.
  2. Informieren Sie die Untere Denkmalschutzbehörde über Ihr Vorhaben.
  3. Vereinbaren Sie dort ein Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Gebietsreferenten.
  4. Erstellen Sie ein Planungskonzept und ermitteln Sie die Kosten, am besten in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro.
  5. Stimmen Sie die geplanten Maßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Gebietsreferenten ab.
  6. Stellen Sie den Antrag für eine Baugenehmigung bzw. für eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
  7. Nach Erteilung des Genehmigungs- bzw. Erlaubnisbescheids durch die Untere Denkmalschutzbehörde können Sie mit den geplanten Maßnahmen beginnen.
  8. Die Durchführung erfolgt unter der Betreuung des jeweiligen Gebietsreferenten.

Hier noch ein paar nützliche Links:

  1. Finanzielle Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen für denkmalpflegerische Maßnahmen:

    https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/publikationen/denkmalpflege-sonderinfo_2016_foerderung_steuer.pdf

  2. Baumaßnahmen an Baudenkmälern Kooperation und optimaler Ablauf:

    https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/publikationen/denkmalpflege-sonderinfo_2013_baumassnahmen_baudenkmaeler.pdf

  3. Broschüre für Denkmaleigentümer:

    https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/denkmaleigentuemer/2017_broschuere_denkmaleigentuemer.pdf

  4. Denkmäler und Solarenergie:
    https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/denkmaleigentuemer/2012_broschuere_solarenergie-denkmalpflege.pdf