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Bodenrichtwerte

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses informiert:

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, werden Sie öfter z.B. von Behörden nach dem Bodenrichtwert gefragt.
Was ist der Bodenrichtwert und wie kann ich ihn für mein Grundstück erhalten?

Die gesetzliche Regelung für Bodenrichtwerte findet sich in § 196 Baugesetzbuch. Hiernach sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke zu ermitteln.

Dies bedeutet, dass der Bodenrichtwert keine amtliche Feststellung des -Preises eines Grundstücks sein kann. Auch werden keine besonderen positiven oder negativen Umstände wie Lage oder Belastungen besonders berücksichtigt. Der Bodenrichtwert gibt lediglich einen Richtwert für ein typisches Grundstück in einem bestimmten Bereich wieder. Diese werden alle zwei Jahre aktualisiert.

Vorhanden sind Richtwerte für baureife Wohn- und Gewerbegrundstücke - Erschließungsbeitragsfrei. Richtwerte für land- oder forstwirtschaftliche Flächen liegen nicht vor. 

Diesen Richtwert für eine bestimmte Gemarkung / bestimmten Ortsbereich können Sie online kostenfrei einsehen; auch für mündliche Auskünfte werden keine Kosten fällig.

BayernAtlas

 

Schriftliche Auskünfte sind jedoch kostenpflichtig.

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
per E-Mail: Kontakt
per Fax: 09181 470-6695
oder über das Internet: 

Gebührenverzeichnis / Bestellung online

 

Online Verfahren:

Online-Antrag Antrag auf Bodenrichtwertauskunft 

Online-Antrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Online-Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens