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Müllmarken, wer muss was erledigen?

Seit 2016 gelten die Müllmarken dauerhaft.

Die Müllgebühren werden nur noch per Gebührenbescheid durch das Landratsamt erhoben.
Das bedeutet, es gibt keine Müllmarken mehr bei den Banken, Sparkassen oder den Gemeindeverwaltungen zu kaufen!

Wer muss sich um die Müllmarken kümmern?

Müllmarken können nur durch den so genannten „Gebührenschuldner“ beschafft werden.

Der Gebührenschuldner ist der jeweilige Grundstückseigentümer, der Vermieter oder die Hausverwaltung.

Alle Veränderungen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung (neue Müllmarke, zusätzliche Müllmarke, Tonnenabmeldung...), muss der Gebührenschuldner mit dem so genannten „Standardformular Abfallwirtschaft“ an das Landratsamt melden.

Das Standardformular Abfallwirtschaft erhalten Sie in Ihrem Rathaus/Ihrer Gemeindeverwaltung, im Landratsamt und Sie finden es zum Download im Internet auf der Seite www.landkreis-neumarkt.de/abfallwirtschaft