Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Wertstoffhof Blomenhof

Adresse:
Berliner Ring 17, Frontal Ansicht des Betriebsgebäudes am Blomenhof
92318 Neumarkt
Info-Telefon: 09181/470-1299,   09181/470-1209,   09181/470-1211,

Öffnungszeiten:
Dienstag   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag       8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Samstag    8.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
Montag, Mittwoch und Donnerstag geschlossen! 


Der Wertstoffhof ist am 03.10.2023 (Feiertag - Tag der Deutschen Einheit) geschlossen. Ersatzweise ist am Montag, den 02.10.2023 von 8-12 Uhr und 13-18 Uhr geöffnet.

Zusätzliche Öffnungszeiten vom 1. März bis 31. Oktober:

Montag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
nur Grüngutannahme, kein Wertstoffhofbetrieb !

Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, 
normaler Wertstoffhofbetrieb

Bitte beachten: Nur die hier angegebenen Öffnungszeiten sind verbindlich.

 Bitte beachten Sie folgende Besucher-Hinweise:

  • Besucherinnen und Besucher des Wertstoffhofes sollen sowohl untereinander als auch zum Personal des Wertstoffhofes weiterhin einen Mindestabstand von1,5 Meter einhalten.
  • Das Personal des Wertstoffhofes kann beim Entladen von schweren Teilen nicht behilflich sein.
  • Wir bitten daher, nicht länger als nötig im Wertstoffhof zu verweilen.
  • Bitte befolgen Sie die Anordnungen des Personals.
    Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Grundsätzliche Informationen zur Abfallannahme: 

  • Die Deponie Blomenhof ist verfüllt. Das heißt, auf der Deponie werden keine Abfälle mehr abgelagert.

Die folgenden Abfälle können jedoch weiterhin als getrennte Fraktionen an der Sammelstelle auf dem Wertstoffhof angeliefert werden. Anschließend erfolgt die Entsorgung in anderen Einrichtungen.

  • Bauschutt verwertbar
  • Bauschutt nicht verwertbar (zum Beispiel Kaminabbruch)
  • Gipskartonabfälle (Rigips) ohne Styropor
  • Porenbeton (zum Beispiel Ytong) 
  • künstliche Mineralfaserabfälle, KMF (zum Beispiel Glaswolle, Steinwolle)
    Größere Mengen dieser Abfälle können nicht angenommen werden.
    Gewerbliche Anlieferer benötigen für die Anlieferung von künstlichen Mineralfaserabfällen einen Entsorgungsnachweis.
    Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) muss der Nachweis im Landratsamt rechtzeitig vor Anlieferung beantragt werden.
    Die Entsorgernummer des Zwischenlagers für künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) lautet: I 373 S 00 06

Achtung: Wir nehmen nur Abfälle an, die aus dem Landkreis Neumarkt stammen.

  • Setzen Sie sich wegen der Entsorgung größerer Mengen bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.
  • Bitte beachten Sie auch die  Annahmebedingungen und Verpackungshinweise für Mineralfaserabfälle (KMF), diese finden Sie unten zum download!

Hier können Sie sich weitergehende Informationen als PDF Dateien herunterladen:

Container auf der Deponie und Wertstoffhof Blomenhof

Diese Wertstoffe und Abfälle können Sie zum Wertstoffhof bringen

Gebühreninformation Blomenhof (DK-1 Abfälle) ab 1.5.2023

Annahmebedingungen für künstliche Mineralfaserabfälle (KMF)

Satzung über die Benutzung des Wertstoffhofes Blomenhof