Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Er wird alle zwei Wochen mit der Restmülltonne abgefahren.
Im Landkreis sind folgende Restmüllbehälter zugelassen:
Für den Anschluss an die Abfallbeseitigung ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer oder der Hauseigentümer (Vermieter) oder die Hausverwaltung verantwortlich.
Ihren Abfuhrplan für die Restmülltonnen finden Sie auf der Internetseite www.abfuhrplan-landkreis-neumarkt.de
Wichtig: Stellen Sie Ihre Restmülltonnen am Abfuhrtag immer schon um 6.00 Uhr früh zur Leerung bereit.
Achtung: Überfüllte Restmülltonnen werden nicht geleert. Der Deckel muss immer geschlossen sein.
Hier finden Sie weitere Informationen und den Antrag auf gemeinsame Nutzung zum downloaden:
Antrag gemeinsame Nutzung (PDF)
Fragen und Antworten zur Restmülltonne (PDF)