Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Restmüll

Restmüll ist der Abfall, der nicht weiter verwertet werden kann. 

Er wird alle zwei Wochen mit der Restmülltonne abgefahren.
Im Landkreis sind folgende Restmüllbehälter zugelassen:

  • 60 Liter Tonnen
  • 120 Liter Tonnen
  • 240 Liter Tonnen
  • 1100 Liter Container für Großanfallstellen.
  • Für jeden Haushalt muss eine ausreichend große Restmülltonne vorhanden sein (mindestens 5 Liter je Person und Woche).
  • Jeder Haushalt muss an die Restmüllabfuhr angeschlossen sein.
  • Die meisten Haushalte nutzen dazu eine eigene Restmülltonne.
  • Man kann aber auch eine Mülltonne gemeinsam mit den Nachbarn nutzen. 
  • Dazu müssen Sie aber beim Landratsamt einen Antrag stellen.

Für den Anschluss an die Abfallbeseitigung ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer oder der Hauseigentümer (Vermieter) oder die Hausverwaltung verantwortlich.

  • Seit 2016 werden keine Müllmarken mehr verkauft, so wie Sie das von früher gewohnt waren.
  • Der Eigentümer oder Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses erhält von uns einen Gebührenbescheid mit einer Dauermüllmarke.
  • Diese Müllmarke gilt so lange, bis sich etwas ändert (zum Beispiel Wechsel des Müllgefäßes).

Ihren Abfuhrplan für die Restmülltonnen finden Sie auf der Internetseite www.abfuhrplan-landkreis-neumarkt.de

 Wichtig: Stellen Sie Ihre Restmülltonnen am Abfuhrtag immer schon um 6.00 Uhr früh zur Leerung bereit.

Achtung: Überfüllte Restmülltonnen werden nicht geleert. Der Deckel muss immer geschlossen sein.

 Hier finden Sie weitere Informationen und  den Antrag auf gemeinsame Nutzung zum downloaden:

Antrag gemeinsame Nutzung (PDF)

Fragen und Antworten zur Restmülltonne (PDF)

Abfuhrplan Restmüll 2024 (PDF, 164 kB)

Abfuhrplan Restmüll 2025 (PDF, 159 kB)