Künstliche Mineralfaserabfälle (Glaswolle / Steinwolle)
Dämmstoffe aus Glaswolle und Steinwolle werden auch künstliche Mineralfasern (KMF) genannt.
Die Fasern werden zu Matten, Platten und Keilen verarbeitet. Sie können auch von Heimwerkern einfach verarbeitet werden.
Gesundheitsgefährdung
- Beim Umgang mit Mineralfaserprodukten können winzig kleine Fasern freigesetzt werden.
- Sie können durch Einatmen auch für den Menschen gesundheitsschädigend sein.
- Reizungen der Haut, der Augen und der Atemwege können auftreten.
- Verschiedene Mineralfasern gelten seit 1998 als krebserzeugend.
Ausbau und Entsorgung von künstlichen Mineralfaserabfällen (KMF) - wie kann man sich schützen?
- Beim Arbeiten mit KMF muss man darauf achten, dass keine Fasern oder Faserstäube freigesetzt werden.
- Heimwerker sollten beim Arbeiten unbedingt eine geprüfte Atemschutzmaske der Klasse P2 tragen.
- Damit beim Ausbau kein Staub entsteht, können die Mineralfasermatten oder -rollen mit Wasser besprüht werden.
- Abfälle oder Verschnittreste müssen sofort in stabile, reißfeste und staubdichte Säcke (Big Bags) verpackt werden.
- Mineralfaserabfälle können nur auf der Sammelstelle Blomenhof in Neumarkt entsorgt werden.
- Auch beim Transport und beim Abladen darf kein Staub freigesetzt werden.
- Deshalb müssen Mineralfaserabfälle immer in Spezialsäcke verpackt werden.
- Auf dem Merkblatt finden Sie weitere Hinweise zur Entsorgung von künstlichen Mineralfaserabfällen.
- Diese Vorgaben gelten für alte KMF und auch für Mineralfaserabfälle mit neuerem Herstellungsdatum.
Hinweis für gewerbliche Abfallerzeuger
- Abfallerzeuger aus dem gewerblichen Bereich wie Baufirmen oder Containerdienste benötigen einen Entsorgungsnachweis.
- Den Entsorgungsnachweis müssen Sie vor Anlieferung im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) beim Landratsamt beantragen.
- Die Entsorgernummer der Deponie Blomenhof lautet: I373S0006
- Unter Telefon 09181 470-1209 helfen wir Ihnen weiter.
Wichtiger Hinweis:
Akustikdeckenplatten aus Mineralfasern (Markennamen Owa, Wilhelmi) dürfen nicht angeliefert werden.
Diese Abfälle müssen in einer Untertagedeponie (UTD) entsorgt werden.
Merkblätter:
Annahmebedingungen für Mineralfaserabfälle (PDF)
Brandschutztüren Entsorgung ab Mai 2021