Logo Landkreis Neumarkt - zur Startseite

Künstliche Mineralfaserabfälle (Glaswolle / Steinwolle)

Dämmstoffe aus Glaswolle und Steinwolle werden auch künstliche Mineralfasern (KMF) genannt.
Die Fasern werden zu Matten, Platten und Keilen verarbeitet. Sie können auch von Heimwerkern einfach verarbeitet werden.

Gesundheitsgefährdung

  • Beim Umgang mit Mineralfaserprodukten können winzig kleine Fasern freigesetzt werden.
  • Sie können durch Einatmen auch für den Menschen gesundheitsschädigend sein.
  • Reizungen der Haut, der Augen und der Atemwege können auftreten.
  • Verschiedene Mineralfasern gelten seit 1998 als krebserzeugend.

Ausbau und Entsorgung von künstlichen Mineralfaserabfällen (KMF) - wie kann man sich schützen?

  • Beim Arbeiten mit KMF muss man darauf achten, dass keine Fasern oder Faserstäube freigesetzt werden.
  • Heimwerker sollten beim Arbeiten unbedingt eine geprüfte Atemschutzmaske der Klasse P2 tragen.
  • Damit beim Ausbau kein Staub entsteht, können die Mineralfasermatten oder -rollen mit Wasser besprüht werden.
  • Abfälle oder Verschnittreste müssen sofort in stabile, reißfeste und staubdichte Säcke (Big Bags) verpackt werden.
  • Mineralfaserabfälle können nur auf der Sammelstelle Blomenhof in Neumarkt entsorgt werden.
  • Auch beim Transport und beim Abladen darf kein Staub freigesetzt werden. 
  • Deshalb müssen Mineralfaserabfälle immer in Spezialsäcke verpackt werden.
  • Auf dem Merkblatt finden Sie weitere Hinweise zur Entsorgung von künstlichen Mineralfaserabfällen.
  • Diese Vorgaben gelten für alte KMF und auch für Mineralfaserabfälle mit neuerem Herstellungsdatum.

Hinweis für gewerbliche Abfallerzeuger

  • Abfallerzeuger aus dem gewerblichen Bereich wie Baufirmen oder Containerdienste benötigen einen Entsorgungsnachweis.
  • Den Entsorgungsnachweis müssen Sie vor Anlieferung im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) beim Landratsamt beantragen.
  • Die Entsorgernummer der Deponie Blomenhof lautet: I373S0006
  • Unter Telefon 09181 470-1209 helfen wir Ihnen weiter.

Wichtiger Hinweis:
Akustikdeckenplatten aus Mineralfasern (Markennamen Owa, Wilhelmi) dürfen nicht angeliefert werden.
Diese Abfälle müssen in einer Untertagedeponie (UTD) entsorgt werden.

Merkblätter:

Annahmebedingungen für Mineralfaserabfälle (PDF)

Brandschutztüren Entsorgung ab Mai 2021