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Bodenaushub

Bodenaushub (Bau-Aushub), der zur Deponie Pollanten gebracht werden soll, ist grundsätzlich auf die Parameter des Verfüll-Leitfadens zu untersuchen.
Auf der Deponie Pollanten dürfen nur Abfälle abgelagert werden, die entweder der Deponieklasse 0 entsprechen oder die den Zuordnungswerten Z-1.1 bis Z-1.2 gemäß Eckpunktepapier "Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen" entsprechen.
Die Materialien müssen nachweislich aus dem Landkreis Neumarkt stammen.
Dazu muss der Aushub entsprechend untersucht werden (Beprobung durch geschulten Probenehmer gemäß Probenahmevorschrift PN 98.

Zur Bearbeitung Ihrer Entsorgungsanfrage ist vorab Folgendes vorzulegen:

  • Verantwortliche Erklärung (VE) für Bauaushub
  • Probenahmeprotokoll gemäß Probenahmevorschrift PN 98
  • Vollständige Analysenergebnisse
  • Nach Eingang aller Unterlagen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche rechnen.
  • Die Anlieferung des Aushubs ist erst nach schriftlicher Freigabe durch den Landkreis möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Anfragen ohne vollständige Unterlagen werden nicht bearbeitet.
  • Oberboden und Humus dürfen nicht angeliefert werden.
  • Z-0 Material wird grundsätzlich nicht auf der Deponie Pollanten angenommen, es muss verwertet werden!
  • Große Kubaturen, die über die Menge eines Einfamilienhausbaus hinausgehen werden im Regelfall abgelehnt. Hierzu stehen im Landkreis ausreichend andere Verwertungsmöglichkeiten zur Verfügung.

    Hier finden Sie den Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen