Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Arbeitsgemeinschaft offene Soziale Dienste für Menschen mit Behinderungen und Angehörige
Förderung der Anpassung von bestehendem Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung: Für Menschen mit körperlichen Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen ist oft ein aufwändiger, kostenintensiver Wohnungsumbau nötig.
Für den Einbau von rollstuhlgerechten Türen, fest installierten Rampen, Aufzügen, Treppenlifte oder behindertengerechten Bädern können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse gewährt werden.
Auf eine Darlehensgewährung besteht auch bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Wo und wann ist der Förderantrag zu stellen?
Das Darlehen ist vor Baubeginn beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. zu beantragen.
Informationen zur Förderung erhalten Sie beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.:
Frau Blomenhofer, Tel.: 09181 470-1331
Frau Sellerer, Tel.: 09181 470-1199