Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-1320
Sehr geehrte Damen und Herren,
anerkannte Flüchtlinge, d.h. ehemalige Asylbewerber mit Bleiberecht, benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Bislang haben Flüchtlinge überwiegend nur durch persönliche Kontakte von Flüchtlingshelfern Wohnungen gefunden. Es werden weiterhin dringend Mietangebote benötigt.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung. Sie finden außerdem ein Formblatt zur Einsendung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Sie können in folgendes Formular Ihr Mietangebot eintragen.
Formular Mietangebote für anerkannte Flüchtlinge
Das ausgefüllte Formular können Sie per Schaltfläche mit Ihrem Standard-Mailprogramm an das Landratsamt senden, oder abspeichern und per Mail an Kontakt schicken oder ausdrucken und uns per Post zukommen lassen.
Das Landratsamt sucht dann mit Hilfe von Freiwilligen- und Hilfsorganisationen nach einer Familie bzw. Mietern für das Objekt und im Anschluss werden Sie kontaktiert, sodass Sie die zukünftigen Mieter kennen lernen können. Sie können, nachdem Sie die potentiellen Mieter getroffen haben, eine Vermietung auch immer noch ablehnen.
Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen. Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region. Dazu erhalten Sie unten unter 2. weitere Informationen.
Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind für das Jobcenter die Angaben, die Sie auch im Formular machen, erforderlich.
Das Landratsamt bietet auf dieser Seite lediglich die Plattform an, damit sich Mieter und Vermieter finden können. Ein möglicher Mietvertrag kommt – dem Ziel entsprechend, dass Menschen in normalen Wohnraum integriert werden sollen – nur mit den jeweiligen Geflüchteten zu Stande.
Stand: 11/2020