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Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe/JuHiS wirkt im Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) mit. Sie berät vor der Verhandlung, informiert das Gericht über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen. Die Jugendgerichtshilfe/JuHiS nimmt Stellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit, zur Anwendung von Jugend- bzw. Erwachsenenstrafrecht und erarbeitet jugendgerechte Maßnahmenvorschläge. Die Jugendgerichtshilfe/JuHiS überwacht und initiiert ggf. die Erfüllung von gerichtlichen Auflagen wie die Verrichtung von gemeinnütziger Arbeit, die Wahrnehmung von Drogenberatungsgesprächen, oder die Teilnahme an einem sozialen Anti-Aggressivitätstraining. Die Jugendgerichtshilfe/JuHiS kann in Einzelfällen in Abstimmung mit dem jungen Menschen und seinen sorgeberechtigten Eltern an den Allgemeinen Sozialdienst weitervermitteln, um ggf. Jugendhilfemaßnahmen einzuleiten.