Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf.vom 16.12.2020
zum Infektionsschutz nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Bezeichnung der zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten, auf denen eine Maskenpflicht gilt