Antragstellung für Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm 2024 – 2028 im Zeitraum 15.01-22.02.2024 möglich
Der kooperative Naturschutz des heimischen Naturreichtums und der vielfältigen Kulturlandschaften durch freiwillige Maßnahmen von Landwirten hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Seit Mitte der 1990er Jahre besteht deshalb für Landwirte (bzw. Landnutzer) im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Option, im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP), die naturverträgliche Bewirt-schaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden und auch Äckern finanzi-ell fördern zu lassen.