Landkreis Neumarkt
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 1
D-92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon: 09181 470-0
Telefax: 09181 470-320
Das Kennzeichen darf nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur Verwendung bei Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben werden.
Wichtig: Da vor der Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens zuerst der Sachverhalt und die tatsächliche Notwendigkeit überprüft werden müssen, ist es grundsätzlich notwendig, dass Sie vor der Antragstellung bei der Zulassungsbehörde vorsprechen. |
Erforderliche Unterlagen:
Gebühren: