Restmüll
Restmüll ist der Abfall, der nicht weiter verwertet werden kann.
Er wird alle zwei Wochen mit der Restmülltonne abgefahren.
Im Landkreis sind folgende Restmüllbehälter zugelassen:
- 60 Liter Tonnen
- 120 Liter Tonnen
- 240 Liter Tonnen
- 1100 Liter Container für Großanfallstellen.
- Für jeden Haushalt muss eine ausreichend große Restmülltonne vorhanden sein (mindestens 5 Liter je Person und Woche).
- Jeder Haushalt muss an die Restmüllabfuhr angeschlossen sein.
- Die meisten Haushalte nutzen dazu eine eigene Restmülltonne.
- Man kann aber auch eine Mülltonne gemeinsam mit den Nachbarn nutzen.
- Dazu müssen Sie aber beim Landratsamt einen Antrag stellen.
Für den Anschluss an die Abfallbeseitigung ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer oder der Hauseigentümer (Vermieter) oder die Hausverwaltung verantwortlich.
- Seit 2016 werden keine Müllmarken mehr verkauft, so wie Sie das von früher gewohnt waren.
- Der Eigentümer oder Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses erhält von uns einen Gebührenbescheid mit einer Dauermüllmarke.
- Diese Müllmarke gilt so lange, bis sich etwas ändert (zum Beispiel Wechsel des Müllgefäßes).
Ihren Abfuhrplan für die Restmülltonnen finden Sie auf der Internetseite www.abfuhrplan-landkreis-neumarkt.de
Wichtig: Stellen Sie Ihre Restmülltonnen am Abfuhrtag immer schon um 6.00 Uhr früh zur Leerung bereit.
Hier finden Sie weitere Informationen und den Antrag auf gemeinsame Nutzung zum downloaden:
Antrag gemeinsame Nutzung (PDF)
Fragen und Antworten zur Restmülltonne (PDF)
Abfuhrplan Restmüll 2021 (PDF)